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Hausschlüssel auch für Nichtbewohner?

Mag.jur. Gerhard Schnögl
Mag.jur. Gerhard Schnögl

Frage: Wir besitzen eine Wohnung mit dazugehöriger Tiefgarage im Keller. Da auch Eigentümer Garagenplätze haben, die nicht hier wohnen, bekamen diese vom Bauträger auch Hausschlüssel. Wir, besonders die Nachbarn im Erdgeschoss, fühlen uns durch das viele Durchlaufen, den Lärm und Schmutz sehr belästigt. Wir fragen uns: Ist es rechtens, dass Leute, die nur Garagenplätze haben, auch unseren Hausschlüssel bekommen?

Mag. Gerhard Schnögl: Wohnungseigentümer sind, auch wenn sie nur Eigentümer eines Garagenplatzes sind, gleichzeitig Miteigentümer des gesamten Hauses und müssen daher auf jeden Fall einen Hausschlüssel erhalten. Mieter eines Garagenplatzes müssen jedenfalls solche Schlüsselerhalten, die zum Gebrauch des Mietobjekts erforderlich sind. Der Gebrauch des Mietobjekts umfasst jedoch nicht nur die Einfahrt durch die Garagentür, sondern auch das Recht, einen Notausgang zu benützen, der möglicherweise über das allgemeine Stiegenhaus führt. In diesem Fall müssen sie auch einen Hausschlüssel erhalten.

Dieser Beitrag erschien ursprünglich in der Kleinen Zeitung am 20. November 2017.

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