Wir sind für Sie da:
0316 / 829519
office@hausbesitzer.at

Hauptwohnsitzbefreiung für Haus der pflegebedürftigen Mutter

Kommentar von Dr. Stefan Drawetz (Steuerexperte, Leiter der Steuergruppe vom ÖHGB).

Dr. Stefan Drawetz
Dr. Stefan Drawetz

Das Bundesfinanzgericht (BFG) hatte unlängst über einen der beiden Befreiungstatbestände der Immobilienertragsteuer zu entscheiden. Demnach ist der Verkauf einer Immobilie steuerfrei, wenn diese in den letzten zehn Jahren zumindest fünf Jahre als Hauptwohnsitz genutzt wurde und dieser spätestens mit dem Verkauf aufgegeben wird.

Im vorliegenden Fall pflegte die Beschwerdeführerin nach ihrer Pensionierung im Jahr 2006 ihre schwer kranke Mutter bis zu deren Tod 2011 in deren Haus. Das gegenständliche Einfamilienhaus, in dem die Beschwerdeführerin als Nebenwohnsitz gemeldet war, wurde dann im Jahr 2012 von ihr veräußert. Das Finanzamt schrieb die Immobilienertragsteuer vor, weil die verkaufte Liegenschaft nicht als Hauptwohnsitz gedient habe.

Das BFG vertrat dagegen die Ansicht, dass das Haus der Mutter den Lebensmittelpunkt der Beschwerdeführerin gebildet habe, da die Tochter zur Sachwalterin bestellt war und Unterlagen betreffend Strom- und Gasverbrauch sowie eine Aufenthaltsbestätigung der Gemeinde den tatsächlichen Hauptwohnsitz bestätigten. Somit kam die Hauptwohnsitzbefreiung doch zur Anwendung.

Zurück

Diese Website nutzt Cookies. Durch die Nutzung dieser Seite sind Sie mit der Verwendung von Cokkies einverstanden. Nähere Informationen zu Cookies finden Sie hier.