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Hauptwohnsitzbefreiung aus dem Blickwinkel des EStR 2000

Kommentar von Dr. Stefan Drawetz (Steuerexperte, Leiter der Steuergruppe vom ÖHGB).

Dr. Stefan Drawetz
Dr. Stefan Drawetz

Im letzten Beitrag wurde das sehr enge Verständnis des VwGH dargelegt: Nur eine Eigentumswohnung im Sinne des WEG kann der Hauptwohnsitzbefreiung unterliegen. Nachfolgend erfolgt eine Betrachtung am Beispiel zweier mittels Durchbruch verbundener Eigentumswohnungen. Dies aus dem Blickwinkel der als großzügiger zu wertenden Einkommensteuerrichtlinien des BMF.

Im vorliegenden Fall nützt eine Familie zwei übereinanderliegende Wohnungen als Hauptwohnsitz. Diese Wohnungen wurden mittels Deckendurchbruch und Herstellung einer Stiege miteinander verbunden. Die Nutzwerte wurden jedoch nicht neu berechnet, und es erfolgte auch keine Änderung im Grundbuch, wodurch das Erfordernis der baulichen Abgeschlossenheit einer Eigentumswohnung iSd WEG verloren ging. Die Wohnungen wurden zu einem Gesamtkaufpreis veräußert.

Die EStR 2000 halten diesbezüglich fest, dass die Hauptwohnsitzbefreiung auch neben- oder übereinanderliegende parifizierte Wohnungen umfasst, sofern diese baulich verbunden und von den Eigentümern als Einheit genutzt werden. Es kommt sohin eine Gesamtbetrachtung zur Anwendung, für welche die Hauptwohnsitzbefreiung gilt.

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