Gewerblicher Grundstückshandel?
Kommentar von Dr. Stefan Drawetz (Steuerexperte, Leiter der Steuergruppe vom ÖHGB).
Anders als der private Grundstücksverkauf, der mit 30 % Immobilienertragsteuer besteuert wird, fällt der gewerbliche Grundstückshandel unter den normalen Einkommensteuersatz mit bis zu 55 %. Weiters unterliegt der gewerbliche Grundstückshandel der gesetzlichen Sozialversicherung, und es gibt keine Herstellerbefreiung.
Dem VwGH zufolge kommt es bei der Einstufung als gewerblicher Grundstückshandel auf das objektive Gesamtbild an: Kriterien sind insbesondere das Überschreiten einer bloßen Vermögensverwaltung, die Anzahl der veräußerten Objekte, der Zeitraum zwischen Erwerbs- und Veräußerungsvorgängen, die Parzellierung, das Schalten von Inseraten und eventuell das Vorliegen einer Wiederholungsabsicht.
Zuletzt hatte das BFG darüber zu entscheiden, ob die Veräußerung von mehr als zehn Wohnungen, die erst zehn Jahre nach der privaten Anschaffung des Grundstücks errichtet wurden, einen gewerblichen Grundstückshandel darstellt. Dies wurde vom BFG bejaht, obwohl der Entschluss über die Errichtung der Wohnungen erst ein Jahrzehnt nach dem Kauf der Liegenschaft getroffen wurde und der Verkauf der errichteten Wohnungen der Finanzierung der eigenen Wohnungen der Verkäufer auf dem Grundstück diente.