Genehmigungsbedürftigkeit der Errichtung eines Wintergartens
Der OGH (5 Ob 154/19m) hatte sich neulich mit der Genehmigungsbedürftigkeit der Errichtung eines Wintergartens auf einer einem WE-Objekt zugehörigen Dachterrasse zu befassen und hat hierbei folgende Grundsätze in Erinnerung gerufen:
- Schon die bloße Möglichkeit einer Beeinträchtigung schutzwürdiger Interessen anderer Mit- und Wohnungseigentümer verpflichtet den änderungswilligen Wohnungseigentümer, die Zustimmung der anderen Miteigentümer oder die Genehmigung des Außerstreitrichters einzuholen.
- Nicht genehmigungsbedürftig sind nur bagatellhafte Umgestaltungen.
- Es ist keine Fehlbeurteilung, die Errichtung eines Wintergartens auf einer Dachterrasse (als Teil der „Außenhaut“ des Gebäudes und damit als allgemeiner Teil der Liegenschaft) nicht als bloß bagatellhafte Umgestaltung zu werten.
- Der Umstand allein, dass keiner der übrigen Wohnungseigentümer gegen eine der Änderung zugrundeliegende Baubewilligung ein Rechtsmittel erhob, begründet nicht unbedingt stillschweigende Zustimmung.
- Gleichbehandlungsaspekte spielen für die Frage der Genehmigungsbedürftigkeit einer Änderung keine Rolle.