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Genehmigungsbedürftigkeit der Errichtung eines Wintergartens

FH-Doz. Mag. Christoph Kothbauer

Der OGH (5 Ob 154/19m) hatte sich neulich mit der Genehmigungsbedürftigkeit der Errichtung eines Wintergartens auf einer einem WE-Objekt zugehörigen Dachterrasse zu befassen und hat hierbei folgende Grundsätze in Erinnerung gerufen:

  • Schon die bloße Möglichkeit einer Beeinträchtigung schutzwürdiger Interessen anderer Mit- und Wohnungseigentümer verpflichtet den änderungswilligen Wohnungseigentümer, die Zustimmung der anderen Miteigentümer oder die Genehmigung des Außerstreitrichters einzuholen.
  • Nicht genehmigungsbedürftig sind nur bagatellhafte Umgestaltungen.
  • Es ist keine Fehlbeurteilung, die Errichtung eines Wintergartens auf einer Dachterrasse (als Teil der „Außenhaut“ des Gebäudes und damit als allgemeiner Teil der Liegenschaft) nicht als bloß bagatellhafte Umgestaltung zu werten.
  • Der Umstand allein, dass keiner der übrigen Wohnungseigentümer gegen eine der Änderung zugrundeliegende Baubewilligung ein Rechtsmittel erhob, begründet nicht unbedingt stillschweigende Zustimmung.
  • Gleichbehandlungsaspekte spielen für die Frage der Genehmigungsbedürftigkeit einer Änderung keine Rolle.

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