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Fruchtgenuss-Update (Teil 3)

Kommentar von Dr. Stefan Drawetz (Steuerexperte, Leiter der Steuergruppe vom ÖHGB).

Einer Vereinbarung, nach der der Fruchtgenussberechtigte dem Eigentümer die aus seiner Nutzung resultierende Wertminderung in Höhe der AfA abzugelten hat (sog. „Substanzwertabgeltung“), kommt in der Praxis immer größere Bedeutung zu.

Nach gegenwärtiger Ansicht des BMF ist eine solche Vereinbarung auch umsatzsteuerlich relevant. Die Zahlung des Fruchtgenussberechtigten an den Eigentümer sei Entgelt für das Dulden der Nutzung und damit potenziell umsatzsteuerpflichtig. Sofern keine Umsatzsteuerbefreiung anzuwenden ist – in Betracht kommt diesbzgl. nur die Kleinunternehmerbefreiung – besteht laut BMF daher Umsatzsteuerpflicht (20%). Auch die „Normalwertregelung“ soll zu beachten sein.

Abschließend ist zu erwähnen, dass ein schriftlicher Vertrag nach der Meinung des BMF gebührenpflichtig ist. Es kommt die Regelung über die „Dienstbarkeitsverträge“ zur Anwendung.

Vieles davon wird in den nächsten Monaten eingehend diskutiert werden. Endgültige Klarheit wird wohl erst die Rechtsprechung bringen. Einmal mehr gilt: „Niemals ohne Beratung!“

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