Familienbonus Plus
Kommentar von Dr. Stefan Drawetz (Steuerexperte, Leiter der Steuergruppe vom ÖHGB).
Ab 2019 kann für Kinder, für die ein Anspruch auf Familienbeihilfe besteht, und die im Inland ansässig sind, bis zum vollendeten 18. Lebensjahr der Bonus von maximal € 125 pro Monat bzw. € 1.500 pro Jahr von der Lohn- bzw. Einkommensteuer in Abzug gebracht werden; ab dem 18. Lebensjahr stehen € 41,68 pro Monat bzw. € 500,16 pro Jahr zu. Für Kinder im EU/EWR-Raum bzw. in der Schweiz sind die Beträge an das Preisniveau des Wohnsitzstaates angepasst worden.
Antragsberechtigt sind der Familienbeihilfenberechtigte und/oder sein im gemeinsamen Haushalt lebender Partner bzw. der Unterhaltsverpflichtete. Eine Aufteilung ist im Verhältnis 50%:50% möglich, wobei dies nur jahresweise und pro Kind gewählt werden kann. Der Bonus kann entweder schon monatlich bei der Lohnverrechnung des Dienstgebers oder jährlich in der Arbeitnehmerveranlagung/ Einkommensteuererklärung berücksichtigt werden. Dem Arbeitgeber ist die Bestätigung über den Bezug der Familienbeihilfe bzw. vom Unterhaltsleistenden die Zahlung des Unterhalts nachzuweisen.
Anstelle des Bonus gibt es für Geringverdienende den sog. „Kindermehrbetrag“ mit maximal € 250 pro Jahr pro Kind.