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Fahrlässig oder nachlässig?

FH-Doz. Mag. Christoph Kothbauer

Drei aktuelle Entscheidungen des Obersten Gerichtshofs bzgl. Haftungen des Liegenschaftseigentümers zur Verkehrssicherheitspflicht.

  • OGH 27.11.2018, 4 Ob 227/18p
    Die Beklagte betreibt ein Geschäftslokal, das von einem Holzpodest aus zu betreten ist. Dieses Podest ist durch eine Holzrampe mit dem angrenzenden Parkplatz verbunden, Höhenunterschied ist ca. 15cm. Beim Verlassen des Geschäftslokals steigt eine Kundin von der Holzrampe auf den Parkplatz und kommt zu Sturz.
  • OGH 14.08.2018, 3 Ob 62/18s:
    Eine Erwachsene verletzt sich beim Schaukeln auf einem öffentlichen Spielplatz. Sie war mit dem rechten Fuß am Boden während der Schaukelbewegung hängen geblieben.
  • OGH 21.09.2018, 3 Ob 151/18d:
    In einer öffentlich zugänglichen Toilette kommt eine Kundin aufgrund eines rutschigen Fliesenbodens zu Sturz.

Die Vorinstanzen bejahten die Haftung der Beklagten, die eine Verkehrssicherungspflicht dem Grunde nach nicht bestritt, aber in ihrer Revision im Wesentlichen auf dem Standpunkt steht, sie habe diese durch ausreichende Maßnahmen erfüllt; der von den Vorinstanzen verlangte Austausch des – beim Bau der Anlage im Jahr 2003 baubehördlich genehmigten, im Zeitpunkt des Sturzes im Jahr 2015 aber seit dem Jahr 2009 nicht mehr dem Stand der Technik betreffend Rutschfestigkeit bei Nässe entsprechenden – Fliesenbodens stelle eine Überspannung der Verkehrssicherungspflicht dar und sei wirtschaftlich unzumutbar.

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