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Einverständnis von Kündigungsfrist durch Erhalt des Schreibens?

Mag.jur. Gerhard Schnögl
Mag.jur. Gerhard Schnögl

Frage: Ich bin Eigentümerin eines Zweifamilienhauses. Wir haben im Mietvertrag schriftlich vereinbart, dass Mieter und Vermieter ohne Angabe von Gründen mit einer dreimonatigen Frist kündigen können. Jetzt haben die Mieter aber binnen zwei Monaten gekündigt. Habe ich mich mit meiner Unterschrift, dass ich das Kündigungsschreiben erhalten habe, mit der kürzeren zweimonatigen Kündigungsfrist einverstanden erklärt?

Mag. Gerhard Schnögl: Ein Zweifamilienhaus mit nur zwei Wohneinheiten unterliegt nicht den Bestimmungen des Mietrechtsgesetzes. Sowohl der Mietzins als auch die Kündigung können frei geregelt werden. Eine vertraglich vereinbarte Kündigungsfrist von drei Monaten ist jedenfalls einzuhalten. Ein schriftlicher Vermerk mit dem Inhalt „Ich habe das Schreiben erhalten“ bestätigt nur den Erhalt des Schreibens, sonst nichts. Vor allem kann daraus allein nicht auf das Einverständnis mit einer zweimonatigen Kündigungsfrist geschlossen werden.

Dieser Beitrag erschien ursprünglich in der Kleinen Zeitung am 28. November 2016.

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