Datenschutz in der Immobilienwirtschaft (DSGVO)
Was ist zu tun um für die Datenschutzgrundverordung (DS-GVO) gewappnet zu sein. Die Antwort klingt einfach: Alle datenschutzrelevanten Prozesse sollten einer Risikoanalyse unterzogen werden. Gemeint sind alle laufenden und auch abgeschlossenen Prozesse mit Bezug zu personenbezogenen Daten. Hierzu gehören zum Beispiel Kundendaten. Konkret geht es um Angaben wie Namen, Geburtsdaten, Adressen oder Bankverbindungen von einzelnen Personen.