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Dachlawinen-Warnfahne statt behindernder Stangen

Dachlawinen-Warnfahne der Stadt Graz

Bisher bekannte Warnhinweise wie Holzstangen, die an die Hausmauer angelehnt werden, bilden oft ein Hindernis und bergen Unfallgefahren.

Die Stadt Graz und das Land Steiermark haben Holzstangen als Dachlawinen- Warnhinweise vor öffentlichen Gebäuden abgeschafft. Diese Stangen sind für Blinde und Rollstuhlfahrer nicht nur ein Ärgernis, sie sind eine eine richtige Barriere.

Der Österreichische Haus- und Grundbesitzerbund Steiermark startet gemeinsam mit dem Blinden- und Sehbehindertenverband Steiermark eine Informationskampagne und unterstützt den Einsatz von Dachlawinen-Warnfahnen anstatt von Warnstangen, weil diese gefährlich sind.

Hauseigentümer sind nach der Rechtsprechung grundsätzlich verpflichtet, bei Gefahr des Abgehens von Dachlawinen vor der straßenseitigen Front ihres Gebäudes unverzüglich eine ausreichende Anzahl von Warnhinweisen anzubringen und für eine baldige Abräumung des Schnees vom Dach Sorge zu tragen. Wird diese Verpflichtung verletzt, liegen ein Verschulden und damit auch eine Haftung vor.

Der Preis pro Fahne beträgt € 19,90. Erhältlich sind die Fahnen beim Blinden- und Sehbehinderten Verband Steiermark in der Augasse 132 in 8051 Graz oder in der Beratungsstelle beim Österr. Haus- und Grundbesitzerbund Steiermark.

Bestellungen per E-Mail unter: office@hausbesitzer.at

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