Wir sind für Sie da:
0316 / 829519
office@hausbesitzer.at

Big Brother

Kommentar von Dr. Stefan Drawetz (Steuerexperte, Leiter der Steuergruppe vom ÖHGB).

Seit Herbst 2016 ist das zentrale Kontenregister beim BMF in Betrieb. Bereits seit 1. März 2015 wird es von den Banken mit Daten gespeist. Gespeichert ist, wer bei welchen Kreditinstituten welche Konten hat, wann das jeweilige Konto eröffnet worden ist und  gegebenenfalls auch, wann es geschlossen wurde.  Es enthält alle Girokonten, Sparbücher, Bausparverträge und Wertpapierdepots bei in Österreich tätigen Banken. Auch ist gespeichert, ob jemand selbst Inhaber des Kontos ist oder z.B. nur zeichnungsberechtigt. Kontostände und –bewegungen sind nicht enthalten.

Das Einsichtsrecht der Behörde ist streng geregelt, erfordert stets die Genehmigung des Teamleiters und wird genau dokumentiert. Eine Einsicht muss „zweckmäßig und angemessen“ sein, was bei Steuerprüfungen idR der Fall ist. Im „normalen“ Verfahren betreffend die Einkommensteuer, Körperschaftsteuer und Umsatzsteuer ist sie nur vorgesehen, wenn ernste Zweifel an der Richtigkeit der Steuererklärung bestehen und der Steuerpflichtige zuvor Stellung nehmen konnte.

Über jede Einschau wird der Betroffene via FinanzOnline verständigt; auch sein Steuerberater erhält diese Info. Spätestens dann sollte überlegt werden, ob es etwas zu „beichten“ gibt.

Zurück

Diese Website nutzt Cookies. Durch die Nutzung dieser Seite sind Sie mit der Verwendung von Cokkies einverstanden. Nähere Informationen zu Cookies finden Sie hier.