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Bei Unfällen kann es hohe Forderungen geben

Private Kinderspielplätze stellen großes Kostenrisiko für die Eigentümer dar. Experte plädiert für normgerechte Inspektion durch Fachleute.

Unser Leser wohnt in der Siedlung einer Wohnbaugenossenschaft, die sich aus alten und neuen Häusern, aus Mietern und Eigentümern und Mietern mit Kaufoption zusammensetzt. „Es gibt ein Grundstück, auf dem jetzt ein Spielplatz errichtet werden soll“, berichtet der Mann und will wissen, ob „die Kosten der Überprüfung, die angeblich alle drei Monate stattfinden muss, tatsächlich auf uns alle abgewälzt werden können“?

Es gebe zwar keine allgemeine Rechtspflicht für private Spielplatzbetreiber, die Sicherheit des Spielplatzes durch einen öffentlichen Sachverständigen überprüfen zu lassen. „Dennoch ist dies gerade bei einer Eigentümergemeinschaft, aber auch in einem Mietshaus, zur Vermeidung von Haftungsrisiken sinnvoll!“, erklärt dazu Mag. Gerhard Schnögl vom Haus und Grundbesitzerbund.

Mit der Eröffnung eines Kinderspielplatzes zur allgemeinen Benutzung habe die Eigentümergemeinschaft eine abstrakte Gefahrenquelle geschaffen. Sie sei daher gleichzeitig in der Pflicht, für die Sicherheit des Spielplatzes zu sorgen. Rechtlich sei dies eine privatrechtliche Verkehrssicherungspflicht.

Sehr hohe Anforderungen „An die Sorgfalt für Kinderspielplätze sind nach der ständigen Rechtsprechung sehr hohe Anforderungen zu stellen!“, warnt Schnögl. Spielplatzbetreiber würden im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht sowohl für die generelle Ausstattung als auch für die erforderliche Wartung der Spielgeräte und des Spielplatzes haften.

Die Europanorm EN 1176-7 enthalte Richtlinien über Häufigkeit und Umfang der Instandhaltung. Die Norm definiere auch die erforderliche Dokumentation dieser Arbeiten. „Bei Unfällen kann es bei Verletzung der Verkehrssicherheitspflicht zu Schadenersatzforderungen in ungeahntem Ausmaß kommen!“, sagt Schnögl.

Kinderspielplätze sind gemeinschaftliches Eigentum, wodurch die Kosten auf alle Eigentümer umgelegt werden können.

Dieser Beitrag erschien ursprünglich in der Kleinen Zeitung am 02. September 2016.

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