Bei der Wertsicherung des Mietzinses sind in der Praxis viele Formalismen und Fallstricke zu beachten. Das betrifft sowohl die Vereinbarung als auch die Geltendmachung des Mietzinses. Nachfolgend gibt Ihnen der ÖHGB Landesverband Steiermark einen Überblick über diese für Vermieter wichtige Materie.