Insbesondere in der heutigen Zeit ist die Existenz einer starken Interessensvertretung für Immobilieneigentum notwendiger denn je! Eigentümer und Vermieter leisten einen unverzichtbaren Anteil für die wirtschaftlichen Stabilität unseres Landes. Die Zufriedenheit und Wahrung der Interessen unserer Mitglieder ist unser oberstes Ziel.
Wenn es schneit, freuen sich nicht alle. Denn für Liegenschaftseigentümer heißt es dann: den Gehsteig von Schnee räumen, Splitt oder Salz streuen und überhängende Schneewächten oder herabhängende Eiszapfen vom Dach entfernen. Ihr Beratungsteam des ÖHGB Steiermark erläutert die rechtlichen Gegebenheiten und gibt Ihnen Tipps für einen konfliktfreien Winterdienst.
Betriebskosten sind ein extrem komplexes Kapitel im Mietrechtsgesetz. Wir haben für Sie ein paar Tipps über wesentliche Aspekte zu diesem Thema zusammengestellt, und erklären Zweifelsfälle aus der Praxis, die wesentliche Aspekte dieser Materie beleuchten.
Die Mietvertragserstellung ist in der Praxis auf Grund des komplexen österreichischen Mietrechts und der dazu ergangenen ausufernden Rechtsprechung mit vielen Fallstricken und Fehlern verbunden. Der Österreichische Haus- und Grundbesitzerbund Steiermark hat für Sie ein paar Tipps über wesentliche Aspekte zu dieser komplexen Materie zusammengestellt.
Bei der Vermietung von Gebäuden oder Wohnungen ist die Höhe der Abschreibung eine wichtige Einflussgröße, da diese die Einkünfte und damit die Einkommensteuer des Steuerpflichtigen mindert. Wir haben für Sie ein paar Tipps über wesentliche Aspekte zu dieser komplexen Materie zusammengestellt.
Die Corona-Krise trifft insbesondere kleine Vermieter immer schwerer. Viele Geschäfts- und Büromieter haben ihre Mietzinszahlungen infolge der Krise völlig eingestellt und machen Mietzinsbefreiung oder Mietzinsminderung gegenüber ihren Vermietern geltend. Durch das Bundesministerium für Finanzen wurde eine Verordnung betreffend Richtlinien über die Gewährung von Zuschüssen zur Deckung von Fixkosten erlassen.
Wird von einem Kunden eine Rechnung irrtümlicherweise doppelt überwiesen oder wird vom Kunden versehentlich zu viel bezahlt, stellt sich in der Umsatzsteuer die Frage, ob diese Über- oder Doppelzahlungen der Umsatzsteuer zu unterwerfen sind. Wir informieren Sie umfassend.
Die Überlassung von Immobilien an den Gesellschafter einer GmbH ist auch aus umsatzsteuerlicher Sicht stets sorgfältig zu prüfen, andernfalls kann der Verlust des Vorsteuerabzuges für bei der Gebäudeerrichtung an die GmbH erbrachten Vorleistungen drohen.