Der Corona-Fixkostenzuschuss wirft eine neue, intensiv diskutierte Frage auf: Wie verhalten sich der oft unklare Anspruch des Mieters auf Entfall bzw. Minderung des Mietzinses zum möglichen Anspruch des Mieters auf Erhalt eines Fixkostenzuschusses für die Miete? Und: Wie vermeidet man, dass am Ende beide Seiten mit leeren Händen dastehen?
Der OGH hat zur Abgrenzung familienrechtlicher Wohnverhältnisse (welche keinesfalls den Schutzbestimmungen des MRG und damit auch nicht dessem Kündigungsschutz unterliegen) von Bestandverträgen Feststellungen getroffen.
Die Mietvertragserstellung ist in der Praxis auf Grund des komplexen österreichischen Mietrechts und der dazu ergangenen ausufernden Rechtsprechung mit vielen Fallstricken und Fehlern verbunden. Der Österreichische Haus- und Grundbesitzerbund Steiermark hat für Sie ein paar Tipps über wesentliche Aspekte zu dieser komplexen Materie zusammengestellt.
Der OGH hat zu den Informationspflichten des Vermieters gegenüber dem Mieter im Zusammenhang mit einer vom Mieter hinterlegten Kaution Feststellungen getroffen.
Bei der Vermietung von Gebäuden oder Wohnungen ist die Höhe der Abschreibung eine wichtige Einflussgröße, da diese die Einkünfte und damit die Einkommensteuer des Steuerpflichtigen mindert. Wir haben für Sie ein paar Tipps über wesentliche Aspekte zu dieser komplexen Materie zusammengestellt.
Die Corona-Krise trifft insbesondere kleine Vermieter immer schwerer. Viele Geschäfts- und Büromieter haben ihre Mietzinszahlungen infolge der Krise völlig eingestellt und machen Mietzinsbefreiung oder Mietzinsminderung gegenüber ihren Vermietern geltend. Durch das Bundesministerium für Finanzen wurde eine Verordnung betreffend Richtlinien über die Gewährung von Zuschüssen zur Deckung von Fixkosten erlassen.
Wird von einem Kunden eine Rechnung irrtümlicherweise doppelt überwiesen oder wird vom Kunden versehentlich zu viel bezahlt, stellt sich in der Umsatzsteuer die Frage, ob diese Über- oder Doppelzahlungen der Umsatzsteuer zu unterwerfen sind. Wir informieren Sie umfassend.