Seit dem Inkrafttreten der Grundanteilsverordnung mit 1. Jänner 2016 ist für die Absetzung für Abnutzung bei Vermietungen maßgeblich, ob die Gemeinde mehr als 100.000 Einwohner hat oder der durchschnittliche Quadratmeterpreis für Bauland über € 400,- liegt.
Das Bundesfinanzgericht (BFG) hatte unlängst über einen der beiden Befreiungstatbestände der Immobilienertragsteuer zu entscheiden. Demnach ist der Verkauf einer Immobilie steuerfrei, wenn diese in den letzten zehn Jahren zumindest fünf Jahre als Hauptwohnsitz genutzt wurde und dieser spätestens mit dem Verkauf aufgegeben wird.
Anders als der private Grundstücksverkauf, der mit 30 % Immobilienertragsteuer besteuert wird, fällt der gewerbliche Grundstückshandel unter den normalen Einkommensteuersatz mit bis zu 55 %. Weiters unterliegt der gewerbliche Grundstückshandel der gesetzlichen Sozialversicherung, und es gibt keine Herstellerbefreiung.
Tätigkeiten, die auf Dauer kein positives wirtschaftliches Gesamtergebnis erbringen, fallen aus einkommensteuerlicher Sicht unter den Begriff der „Liebhaberei“ und sind steuerlich unbeachtlich. „Liebhaberei“ hat zur Folge, dass die daraus resultierenden Verluste steuerlich nicht verwertet werden dürfen.
Die Rechtsgeschäftsgebühren für Wohnungsmietverträge sind bereits seit 11. November 2017 abgeschafft. Nun wurde auch die Gebühr für schriftliche Bürgschaftserklärungen, die beim Abschluss von Mietverträgen zu Wohnzwecken zur Absicherung des Vermieters abgegeben werden, gestrichen.
Im Anwendungsbereich des Konsumentenschutzgesetzes – also immer dann, wenn der Vermieter Unternehmer, der Mieter aber Konsument ist – ist auch eine vertragliche Begründung von Erhaltungspflichten des Mieters unzulässig. Das heißt, der Vermieter muss für die Kosten der Reparatur oder Erneuerung aufkommen. Nur außerhalb des KSchG können Instandhaltungspflichten des Mieters vereinbart werden.
Ein Fall aus der Praxis: Ein Vermieter vermietet Räumlichkeiten an den Betreiber eines Cafés. Eines Tages erhält der Vermieter Post mit der Information, dass festgestellt worden sei, dass in diesem Lokal (illegale) Glückspielautomaten betrieben werden, und dass derjenige für die korrekte Entrichtung der Abgaben haftet, der dies in seinem Verfügungsbereich erlaubt.
In den Wiener Strandbädern Gänsehäufel und Alte Donau werden diese containerartigen Badehütten von Badegästen gemietet und sind außerhalb der Öffnungszeiten des Bades zugänglich und zum Übernachten geeignet. Es stellte sich nun die Frage, ob es sich um eine Vermietung zu Wohnzwecken handelt und daher 10% Umsatzsteuer in Rechnung zu stellen ist.
Wer auf seinem Privatgrund einen Spielplatz für Kinder errichten möchte, haftet in vielerlei Hinsicht und muss eine Reihe von Regeln beachten: Wir klären auf.
Seit 1. Mai 2016 waren Umsätze aus der Beherbergung in eingerichteten Wohn- und Schlafräumen, einschließlich der regelmäßig damit verbundenen Nebenleistungen einem Umsatzsteuersatz von 13%, statt bisher 10%, zu versteuern. Ab 1. November 2018 ist wieder alles neu – oder eigentlich wieder alles beim Alten.
Im Jänner-Beitrag habe ich von einer Erkenntnis des Bundesfinanzgerichtes zur Immobilienertragsteuer berichtet. Darin urteilte das Gericht, dass die Hauptwohnsitzbefreiung nicht greift, wenn die Wohnung dem Verkäufer zwar zumindest fünf der letzten zehn Jahre als Hauptwohnsitz gedient hat, er aber in dieser Zeit nur Mieter und noch nicht Eigentümer war. Am 24. Jänner hat nun der Verwaltungsgerichtshof gegenteilig entschieden.
Ein Mitbewohner in unserem Haus hat sein Kellerabteil in ein Tonstudio verwandelt, das auch von Hausfremden benützt wird. Kann man dagegen etwas unternehmen?
Wir diskutieren in unserer Eigentümer-Wohnhausanlage darüber, ob wir heuer im Sommer die Heizungsanlage durchlaufen lassen oder ganz abschalten sollen. Welche Möglichkeiten gibt’s?
Wir sind circa 30 Anrainer und benützen gemeinsam eine Privatstraße: Wie sieht’s eigentlich rechtlich bezüglich Erhaltung und Schneeräumung aus? Sollte die diesbezügliche Vereinbarung in den Grundkaufverträgen enthalten sein?
Bis zu einem Jahresumsatz von € 30.000,- kommt die Kleinunternehmerregelung zur Anwendung: Die Einnahmen sind von der Umsatzsteuerpflicht befreit. Wird die Tätigkeit unterjährig begonnen oder beendet, kommt es zu keiner anteiligen Kürzung.
Im Gegensatz zur Wohnraumvermietung ist die Vermietung von anderen Immobilien (Geschäfts-, Seminarräume etc.) grundsätzlich umsatzsteuerbefreit und somit auch kein Vorsteuerabzug zulässig.
Vor einem Jahr habe ich eine Wohnung in einem Zweiparteienhaus durch einen Immobilienmakler gekauft. In der Anzeige stand, dass der Zustand der Wohnung „gut, sehr gut“ sei. Nach dem Kauf hat sich herausgestellt, dass das Dach komplett zu sanieren ist. Hätte mir der Makler das sagen müssen?
Werden bei der Berechnung der anteiligen Kosten für Strom und Heizung (sie machen den größten Teil der Vorschreibung aus) meiner Eigentumswohnung die Anteile für Garten und Parkplatz dazugerechnet, obwohl mein Garten und Parkplatz weder beheizt noch beleuchtet werden?
Unsere Eigentumswohnhausanlage wird umfassend energetisch saniert. Habe ich als Eigentümer das Recht, die Ausschreibungen für die Sanierungsarbeiten vorgelegt zu bekommen bzw. umfassende Prüfrechte?
Der Mieter ist aufgrund des Gesetzes verpflichtet, Wartungsarbeiten durchzuführen. Unter Wartung ist die Kontrolle, die Reinigung, allenfalls der Tausch kleinster Verschleißteile zu verstehen. Reparaturen unterliegen jedoch nicht dem Wartungsbegriff. Wir erklären was dies für Silikonfugen in Nassräumen bedeutet.
Ich habe mit den beiden Mietern in meinem Zweifamilienhaus per Hausordnung und Mietvertrag vereinbart, dass sie beide abwechselnd für die Schneeräumung verantwortlich sind. Jetzt ist der erste Schnee gefallen, aber niemand rührt einen Finger. Hafte ich trotzdem?
Grundsätzlich greift eine der beiden Hauptwohnsitzbefreiungen bei der Veräußerung von privaten Grundstücken, wenn die Immobilie von der Anschaffung bis zur Veräußerung durchgehend für mindestens zwei Jahre oder in den letzten zehn Jahren zumindest fünf Jahre als Hauptwohnsitz genutzt wurde und dieser nun aufgegeben wird.