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Aktuelles

2014

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Nachdem am 11. November 2014 der Ministerrat eine Wohnrechtsnovelle 2015 (WRN 2015) beschlossen hat, wurde diese am 27. November 2014 vom parlamentarischen Bautenausschuss behandelt. Erwähnenswert ist vor allem ein mit deutlicher Mehrheit angenommener Abänderungsantrag, demzufolge die Novelle schon am 1. Jänner 2015 in Kraft treten soll.

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Die Verletzung einer Auflage im behördlichen Bewilligungsbescheid für die Straßenbauarbeiten führte zu einer Fehleinschätzung der Vorrangsituation durch die benachrangte Autolenkerin. Der Oberste Gerichtshof bejahte die Haftung des Bauunternehmers im Umfang von 50 Prozent für den von ihr bei dem nachfolgenden Unfall erlittenen Schaden.

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Sind Bleirohre im Inneren des Hauses für eine Trinkwasserkontamination ursächlich, so trifft den Vermieter grundsätzlich eine Behebungspflicht unabhängig davon, ob es sich um Leitungen im Mietobjekt selbst oder Leitungen in den allgemeinen Teilen des Hauses handelt.

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