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„Wirtschaftliches Eigentum“ – dieser steuerrechtliche Begriff spielt im Immobiliensteuerrecht eine wesentliche Rolle, nämlich für die Frage, ob jemand steuerrechtlich als Eigentümer anerkannt wird oder nicht. Dies ist beispielsweise für die Frage relevant, ob einem Vermieter die Absetzung für Abnutzung (AfA) zusteht oder nicht und somit ein zentrales Problem bei Fruchtgenussverträgen.

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Zur Unterstützung der Wirtschaft hat die österreichische Bundesregierung eine befristete Investitionsprämie konzipiert. Diese Förderung steht nur Unternehmern i.S. des Unternehmensgesetzbuchs zu, jedoch stellen die jüngst wieder überarbeiteten näheren Ausführungen zur Investitionsprämie klar: Auch Vermieter können somit Förderungswerber sein, wenn mehr als fünf Mietgegenstände vermietet werden.

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Insbesondere in der heutigen Zeit ist die Existenz einer starken Interessensvertretung für Immobilieneigentum notwendiger denn je! Eigentümer und Vermieter leisten einen unverzichtbaren Anteil für die wirtschaftlichen Stabilität unseres Landes. Die Zufriedenheit und Wahrung der Interessen unserer Mitglieder ist unser oberstes Ziel.

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