„Wirtschaftliches Eigentum“ – dieser steuerrechtliche Begriff spielt im Immobiliensteuerrecht eine wesentliche Rolle, nämlich für die Frage, ob jemand steuerrechtlich als Eigentümer anerkannt wird oder nicht. Dies ist beispielsweise für die Frage relevant, ob einem Vermieter die Absetzung für Abnutzung (AfA) zusteht oder nicht und somit ein zentrales Problem bei Fruchtgenussverträgen.
Der OGH hatte sich mit der Kündigung einer Wohnung wegen gänzlicher Weitergabe im Sinne des Kündigungstatbestands des § 30 Abs. 2 Z 4 Fall 1 MRG zu befassen.
Einer der häufigsten Konfliktpunkte bei der Vermietung sind die Wartungspflichten des Mieters. Einer der Knackpunkte dabei ist die Erhaltung und Wartung von mitvermieteten Heizthermen, Warmwasserboilern und sonstigen Wärmebereitungsgeräten. Wir geben Ihnen einen Überblick über die damit zusammenhängenden Pflichten von Mieter und Vermieter.
Der OGH setzte sich in einer wohnungseigentumsrechtlichen Entscheidung mit einer Beschlussfassung über die Vergabe diverser Arbeiten nach vorheriger Anbotseinholung und einer hierauf erfolgten Vorschreibung einer Sonderrücklage („Sondervorschreibung“) durch die Verwalterin auseinander.
Zur Unterstützung der Wirtschaft hat die österreichische Bundesregierung eine befristete Investitionsprämie konzipiert. Diese Förderung steht nur Unternehmern i.S. des Unternehmensgesetzbuchs zu, jedoch stellen die jüngst wieder überarbeiteten näheren Ausführungen zur Investitionsprämie klar: Auch Vermieter können somit Förderungswerber sein, wenn mehr als fünf Mietgegenstände vermietet werden.
Insbesondere in der heutigen Zeit ist die Existenz einer starken Interessensvertretung für Immobilieneigentum notwendiger denn je! Eigentümer und Vermieter leisten einen unverzichtbaren Anteil für die wirtschaftlichen Stabilität unseres Landes. Die Zufriedenheit und Wahrung der Interessen unserer Mitglieder ist unser oberstes Ziel.
Der OGH hatte sich mit einer Räumungsklage gegen einen Mieter mit Messie-Syndrom wegen erheblich nachteiligen Gebrauchs vom Mietgegenstand zu befassen.
Der OGH hat in einem aktuellen Fall zum Kündigungsgrund der nicht regelmäßigen Verwendung der vermieteten Wohnung zur Befriedigung des dringenden Wohnbedürfnisses des Mieters oder einer eintrittsberechtigten Person Feststellungen getroffen.