Immer öfter kommt es bei der Rückgabe von Mietobjekten zu Problemen. Auf Grund von Schäden am Mietobjekt oder infolge von Mietzinsrückständen gibt es häufig Streitigkeiten über die Rückgabe der Kaution bzw. über die Höhe des Anteils der Kaution, der an den Mieter zurückzuzahlen ist.
Der OGH hatte sich in einer wohnungseigentumsrechtlichen Entscheidung mit einer behaupteten Benützungsvereinbarung an einem Garagenvorplatz zu befassen.
Die COVID-19-Krise lässt den Steuerschuldenberg ins Unermessliche wachsen. Jeder Antrag auf Steuerstundung wird derzeit automatisch zinsenfrei bis 30.6.2021 bewilligt. Doch wie soll es dann weitergehen?
Vermieter müssen seit 2010 einen Elektrobefund erbringen, in dem festgehalten ist, dass die Elektroinstallationen der Wohnung den Sicherheitsstandards entsprechen. Das Fehlen eines solchen Befundes oder gravierende Mängel wie ein schadhafter Schutzleiter können für den Vermieter teuer werden.
Der OGH hatte sich mit einem von einer Mieterin auf § 9 MRG gestützten Antrag auf Ersetzung der Zustimmung der Vermieterin zur Errichtung und Installation eines Außenklimageräts auf der Loggia ihrer Wohnung zu befassen.
Mit dem Konjunkturstärkungsgesetz 2020 wurde als zusätzliche steuerliche Abschreibungsmöglichkeit die degressive Absetzung für Abnutzung (AfA) eingeführt. Im Unterschied zur linearen AfA, bei der die Abschreibung über die Nutzungsdauer jährlich in konstanter Höhe erfolgt, ist bei der degressiven AfA ein konstanter Prozentsatz von maximal 30% auf den jeweiligen (Rest)Buchwert vorgesehen.
Das äußerst komplexe österreichische Mietrecht ist selbst für Praktiker oft nicht leicht durchschaubar. Wir klären Sie über einige der größten „Vermieterfallen“ auf, die das Mietrecht bereithält.
Der OGH hatte sich rezent mit der Vollausnahme vom MRG gemäß § 1 Abs. 2 Z 5 MRG für sogenannte „Ein- und Zwei-Objekthäuser“ mit betrieblicher Nutzung zu befassen.
Endlich herrscht höchstgerichtliche Klarheit: Wird eine Immobilie unentgeltlich übertragen und behält sich der Geschenkgeber dabei das Recht vor, die Immobilie weiterhin zu vermieten (sog. „Vorbehaltsfruchtgenussrecht“), wobei er sich gleichzeitig verpflichtet, dem neuen Eigentümer die durch seine Nutzung bedingte Wertminderung in Höhe der Absetzung für Abnutzung (AfA) zu bezahlen (sog. „Substanzabgeltung“), dann unterliegt dieser Vertrag nicht der Gebührenpflicht nach dem Gebührengesetz!
Insbesondere in der kalten Jahreszeit führt Schimmelbildung in Mietobjekten zu häufigen Auseinandersetzungen zwischen Vermietern und Mietern. Der Vermieter beharrt auf dem Standpunkt, dass die Ursachen dafür unzureichendes Lüften und Heizen sind und die Schuld somit beim Mieter liegt, während der Mieter dafür Mängel im Gebäude sucht und jede Schuld an der Schimmelbildung bestreitet, die Beseitigung verlangt und mit Mietzinsminderung droht.