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Aktuelles

Imagebild Gebäude Mietvertrag

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Eine durchaus attraktive Steuer­spar­möglichkeit für die Vermieter einer neu angeschafften Immobilie stellt die beschleunigte Abschreibung für private Mietgebäude dar. Eingeführt wurde diese Wahl­möglichkeit Mitte 2020 im Zuge der COVID-19 Pandemie für alle Liegenschaften, die nach dem 30. Juni 2020 angeschafft oder hergestellt werden.

Layoutbild Elektrobefund

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Der OGH hatte sich mit einem von einer Mieterin (unter anderem) aufgrund eines fehlenden Elektro­befunds geltend gemachten Miet­zins­minderungs­anspruch zu befassen. Liegt keine geeignete Dokumentation vor, so kann die Mieterin bzw. der Mieter der Wohnung nicht davon ausgehen, dass die elektrische Anlage den An­forder­ungen entspricht.

Layoutbild Schenkungssteuer

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Nachdem die Judikatur zur Einstufung von Schenkungen mit Gegen­leistungen des Geschenk­nehmers als entgeltliche oder unentgeltliche Über­tragung schon in diesem Beitrag erörtert wurde, gab es nun erneut eine Erkenntnis des VwGH zu dieser Thematik. Nach der bisherigen Judikatur war der Schenkung­swille des Geschenk­gebers entscheidend, der Wert der Gegen­leistung dagegen unwesentlich.

Layoutbild Mieterhöhung

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Bei der Wert­sicherung des Miet­zinses sind in der Praxis viele Formalismen und Fall­stricke zu beachten. Das betrifft sowohl die Verein­barung als auch die Geltend­machung des Miet­zinses. Nach­folgend gibt Ihnen der ÖHGB Landes­verband Steier­mark einen Über­blick über diese für Ver­mieter wichtige Materie.

Layoutbild Honorar Architekt

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Der OGH hatte sich neulich mit einem von einer Eigen­tümer­gemein­schaft gegen die ehemalige Verwalterin der Liegen­schaft vor dem Hinter­grund einer durch­geführten General­sanierung geltend gemachten Schaden­ersatz­anspruch für ein über­höhtes Architekten­honorar und ein in Rechnung gestelltes Bau­ver­waltungs­honorar zu befassen.

Imagebild Vorsteuer

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Seit dem August 2015 besteht auch für kleinere Vermieter, die zum Vor­steuer­abzug berechtigt sind, generell die Möglich­keit, mit einem Lieferanten zu ver­einbaren, dass die geschuldete Umsatz­steuer von einem Steuer­konto auf das andere über­tragen wird. Vor allem bei größeren Bau- oder Sanierungs­maß­nahmen bringt dies einen be­trächt­lichen Liquiditäts­vorteil.

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Aus dem (Nicht)Vorliegen eines Wohnsitzes ergeben sich erhebliche steuerliche Konsequenzen, wie die unbeschränkte oder beschränkte Ein­kommen­steuerpflicht oder auch die Leistung von Wohn­sitz­abgaben. Die Bundes­abgaben­ordnung (BAO) regelt, dass ein Wohnsitz dort begründet wird, wo jemand eine Wohnung innehat und die Umstände darauf schließen lassen, dass diese beibehalten und benutzt wird.

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