Der Österreichische Haus- und Grundbesitzerbund, Landesverband Steiermark blickt auf ein gelungenes Jahr zurück und freut sich voll Energie und Tatendrang auf das Jahr 2023.
Der OGH hatte sich rezent mit der Frage der Entscheidungs- und Vertretungsbefugnisse im Rahmen der Selbstverwaltung im Wohnungseigentum zu befassen. Wenn kein Verwalter bestellt ist, kann der Mehrheitseigentümer in Angelegenheiten der ordentlichen Verwaltung für die Eigentümergemeinschaft handeln.
Eine durchaus attraktive Steuersparmöglichkeit für die Vermieter einer neu angeschafften Immobilie stellt die beschleunigte Abschreibung für private Mietgebäude dar. Eingeführt wurde diese Wahlmöglichkeit Mitte 2020 im Zuge der COVID-19 Pandemie für alle Liegenschaften, die nach dem 30. Juni 2020 angeschafft oder hergestellt werden.
Der OGH hatte sich mit einem von einer Mieterin (unter anderem) aufgrund eines fehlenden Elektrobefunds geltend gemachten Mietzinsminderungsanspruch zu befassen. Liegt keine geeignete Dokumentation vor, so kann die Mieterin bzw. der Mieter der Wohnung nicht davon ausgehen, dass die elektrische Anlage den Anforderungen entspricht.
Der OGH hatte sich mit Unterlassungs- und Beseitigungsansprüchen von Liegenschaftseigentümern einerseits gegen Überhang und anderseits gegen Wurzelausläufer eines im Zuge einer Kraftwerkserrichtung auf der Nachbarliegenschaft geschaffenen Schlehdornbewuchses zu befassen.
Nachdem die Judikatur zur Einstufung von Schenkungen mit Gegenleistungen des Geschenknehmers als entgeltliche oder unentgeltliche Übertragung schon in diesem Beitrag erörtert wurde, gab es nun erneut eine Erkenntnis des VwGH zu dieser Thematik. Nach der bisherigen Judikatur war der Schenkungswille des Geschenkgebers entscheidend, der Wert der Gegenleistung dagegen unwesentlich.
Bei der Wertsicherung des Mietzinses sind in der Praxis viele Formalismen und Fallstricke zu beachten. Das betrifft sowohl die Vereinbarung als auch die Geltendmachung des Mietzinses. Nachfolgend gibt Ihnen der ÖHGB Landesverband Steiermark einen Überblick über diese für Vermieter wichtige Materie.
Handelt es sich bei der neuen Steuerreform tatsächlich um die größte Steuerentlastung oder doch um die „größte Mogelpackung der Zweiten Republik“? Die Meinungen der Regierungs- und Oppositionsparteien fallen sehr unterschiedlich aus.
Der OGH hatte sich neulich mit einem von einer Eigentümergemeinschaft gegen die ehemalige Verwalterin der Liegenschaft vor dem Hintergrund einer durchgeführten Generalsanierung geltend gemachten Schadenersatzanspruch für ein überhöhtes Architektenhonorar und ein in Rechnung gestelltes Bauverwaltungshonorar zu befassen.
Seit dem August 2015 besteht auch für kleinere Vermieter, die zum Vorsteuerabzug berechtigt sind, generell die Möglichkeit, mit einem Lieferanten zu vereinbaren, dass die geschuldete Umsatzsteuer von einem Steuerkonto auf das andere übertragen wird. Vor allem bei größeren Bau- oder Sanierungsmaßnahmen bringt dies einen beträchtlichen Liquiditätsvorteil.