Nahe Angehörige als Mieter: Fremdüblichkeit des Mietzinses
Im Dezember 2024 veröffentlichte das Finanzministerium den jüngsten Wartungserlass zu den Umsatzsteuerrichtlinien. In diesem umfangreichen Update wurde u.a. das Judikat des Verwaltungsgerichtshofes (VwGH) vom 19.04.2023, Ra 2021/13/0160, zur angemessenen Mietzinshöhe bei Mietverträgen mit nahen Angehörigen im Vollanwendungsbereich des Mietrechtsgesetzes (MRG) eingearbeitet.
In dieser Entscheidung ging es um ein Geschäftslokal und eine Dachgeschoßwohnung, die an nahe Angehörige vermietet waren, wobei die Mietzinshöhe den §§ 15a und 16 MRG (Kategoriemietzins) entsprach. Da mit anderen Mietern ein höherer Mietzins vereinbart war, sah das Bundesfinanzgericht den Fremdvergleich als nicht erfüllt und versagte die steuerliche Anerkennung, insbesondere den Vorsteuerabzug. Der VwGH sprach dagegen aus, dass die MRG-konforme Verrechnung von Mietzinsen als fremdüblich anzusehen ist, auch wenn den anderen Mietern ein höherer Mietzins als der gesetzlich erlaubte in Rechnung gestellt oder der Befristungsabschlag zu Unrecht nicht zur Anwendung gebracht wird. Dies ergibt sich daraus, dass jeder Mieter eine Überprüfung des Mietzinses bei Gericht beantragen könne.