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Mietzinsvalorisierung 2026

Neue Rechtslage, neue Risiken – der ÖHGB Steiermark erklärt, was Vermieter jetzt zwingend beachten müssen und stellt seinen Mitgliedern eine Informationsbroschüre kostenfrei zur Verfügung.

Der Österreichische Haus- und Grundbesitzerbund Steiermark hat vor dem Hintergrund der neu geregelten Rahmenbedingungen zur Mietzinsvalorisierung eine eigene Arbeitsgruppe eingerichtet. Diese steht unter der fachlichen Leitung von Frau Mag. jur. Sabine Forjan.

Ziel dieser Arbeitsgruppe war es, die komplexen gesetzlichen Änderungen systematisch aufzubereiten und praxisnah darzustellen. In diesem Zusammenhang wurde für unsere Mitglieder eine umfassende, 21 Seiten starke Informationsbroschüre ausgearbeitet. Die Informationsbroschüre wird unseren Mitgliedern kostenfrei zur Verfügung gestellt und kann über die Website www.hausbesitzer.at bezogen werden.

Wertsicherung nach dem Mieten-Wertsicherungsgesetz

Am 01.01.2026 ist das Mieten-Wertsicherungsgesetz (MieWeG) in Kraft getreten. Es gilt für sämtliche Wertsicherungen von Wohnungsmietverträgen im Voll- und Teilanwendungsbereich des Mietrechtsgesetzes ab diesem Zeitpunkt. Das Beratungsteam des ÖHGB Steiermark gibt Ihnen im Folgenden einen Überblick über das neue Gesetz.

Das MieWeG begrenzt die Wertsicherung nunmehr mehrfach:

  • Wertsicherungen dürfen nur mehr einmal jährlich – zum 1. April – erfolgen und
  • die eingetretene Inflation oftmals nicht in voller Höhe weitergegeben werden.

Dies betrifft nicht nur den Mietzins für die Wohnung, sondern auch die Inventarmiete, oder etwa den Mietzins für den im selben Mietvertrag mitvermieteten Kfz-Stellplatz.

Das MieWeG sieht jedoch keine gesetzliche Wertsicherung vor. Es muss daher weiterhin eine wirksame mietvertragliche Wertsicherungsvereinbarung vorliegen, um überhaupt wertsichern zu können.

Das Berechnungsmodell des MieWeG

Das MieWeG sieht eine jährliche Anpassung der Mietzinse zum 1. April ausgehend von der Inflation des jeweiligen Vorjahres vor. Konkret sind die Jahresdurchschnittswerte des Verbrauchspreisindex 2020 des Vorjahres und des Vorvorjahres gegenüberzustellen.