Kleine Sanierung – Förderung des Landes Steiermark
Das Land Steiermark ergänzt die Sanierungsoffensive des Bundes mit eigenen Förderungen. Diese decken auch Leistungen ab, die vom Bund nicht gefördert werden.
Wichtige Informationen zur Sanierungsförderung 2026
Sanierungsoffensive 2026 (Bund/ Sanierungsbonus):
Kesseltausch: Da das Interesse am Sanierungsbonus (thermische Sanierung) hoch war, liegt der Fokus ab 2. Februar 2026 auf dem Kesseltausch für klimafreundliche Heizsysteme, da dieser eine höhere CO2-Einsparung pro Euro erzielt.
Förderbeträge: Für thermische Sanierungen (teil/umfassend) sind 40 % bis 20.000 Euro, bzw. je nach Standard Beträge bis zu 15.000 € oder 20.000 € vorgesehen.
Antragstellung: Die Registrierung für den Kesseltausch ist ab 2. Februar 2026 möglich.
Förderungen des Landes Steiermark (2026):
Sanierungspass: Ab dem 2. Quartal 2026 führt das Land Steiermark einen neuen „Sanierungspass“ ein, der die bisherigen Förderungen „Kleine Sanierung“ und „Umfassende energetische Sanierung“ zusammenführt.
Heizungstausch (Land): Der Ersatz von alten durch neue, effizientere nachhaltige Heizungen, der vom Bund teilweise nicht abgedeckt wird, soll im 1. Quartal 2026 spezifisch vom Land Steiermark gefördert werden.
Allgemeine Sanierung: Es werden weiterhin Maßnahmen zur thermischen Verbesserung der Gebäudehülle und zur Nutzung erneuerbarer Energien unterstützt.
Zusätzliche Hinweise:
● Die Wohnhaussanierungsförderung in der Steiermark zielt auf leistbares Wohnen, Klimaschutz und die Belebung von Ortskernen ab.
Es wird empfohlen, sich frühzeitig über die genauen Antragsfristen und Bedingungen unter www.verwaltung.steiermark.at zu informieren.