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Fruchtgenuss

Nachträgliche Vereinbarung über Substanzabgeltungszahlungen

Monatszeitschrift Haus & Eigentum, Ausgabe 05/2025, S.07
von
Dr. Stefan Drawetz (Steuerexperte, Leiter der Steuergruppe vom ÖHGB)

Jüngst hatte sich der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) mit der Frage der Fremdüblichkeit von Zahlungen für Substanzabgeltung auseinanderzusetzen. Darunter sind jährliche Zahlungen des vermietenden Fruchtgenussberechtigten an den Gebäudeeigentümer in Höhe der Absetzung für Abnutzung (AfA) zur Abgeltung der Wertminderung durch fremde Nutzung zu verstehen – für den Fruchtgenussberechtigten eine steuerliche Abzugsposition, für den Eigentümer ein steuerlich irrelevantes Nullsummenspiel.

Im Anlassfall ging es um eine Immobilienschenkung zwischen Mutter und Sohn im Jahr 2012 unter Vorbehalt des Fruchtgenussrechts zugunsten der Mutter. Erst vier Jahre später wurde ergänzend eine Vereinbarung über die Zahlung einer jährlichen Substanzabgeltung getroffen. Strittig war die Absetzbarkeit dieser Zahlungen der Mutter im Rahmen Ihrer Vermietungseinkünfte.

Der VwGH entschied zu ihren Lasten: Da die Substanzabgeltungsvereinbarung nicht zeitgleich mit dem Schenkungsvertrag abgeschlossen wurde, wurde mangels Fremdüblichkeit einer nachträglichen Vereinbarung die Geltendmachung als Werbungskosten nicht anerkannt (VwGH 20.01.2025, Ra 2023/13/0180).