Frage: Wie bereite ich mich als Vermieter optimal auf die Rückstellung vor?
Hiweis: Ersuchen Sie Ihren Mieter höflich, er möge erst nach der Rückstellung des Mietobjektes den Strom abmelden. Dadurch erleichtern Sie sich die Überprüfung mitvermieteter E-Geräte.
Hinweis:
Lassen Sie sich das Wartungsprotokoll der letzten Thermenwartung aushändigen.
Frage: Wie kann ich sicher gehen, dass meine vermietete Eigentumswohnung nach Ablauf der Befristung tatsächlich auch wieder an mich zurückgestellt wird?
Antwort: Sie als Vermieter können in den letzten sechs Monaten vor Ablauf der Befristung eine gerichtliche Verfügung, den sogenannten Übergabeauftrag, beantragen. Mit diesem wird dem Mieter vom Gericht aufgetragen, das Mietobjekt zur bestimmten Zeit zu übergeben.
Frage: Was passiert, wenn sich der Mieter nicht an den Übergabeauftrag hält?
Antwort: Der Übergabeauftrag ist ein Exekutionstitel. Sollte Ihr Mieter das Mietobjekt nicht zurückstellen, können Sie mit dem Übergabeauftrag unmittelbar das Exekutionsverfahren (Räumung der Wohnung) gegen den Mieter einleiten.
Frage: Stellt die Übersendung der Wohnungsschlüssel eine ordnungsgemäße Übergabe da?
Antwort: Nein, außer es wurde durch Sie als Vermieter akzeptiert. Auch der bloße Einwurf in den Postkasten stellt keine ordnungsgemäße Übergabe da.
Frage: Hat der Mieter auch die selbst nachgemachten Schlüssel an mich als Vermieter auszuhändigen?
Antwort: Ja, alle Schlüssel – ohne Kostenersatz.
Frage: Darf ich die Rückgabe der Wohnung verweigern, wenn die Wohnung noch voller Gerümpel des Mieters ist?
Antwort: Nein, Sie würden einen Annahmeverzug qualifizieren.
Hinweis: Halten Sie mittels Rückstellungsprotokoll und Fotodokumentation fest, welche Gegenstände Ihr Mieter zurückgelassen hat. Klären Sie ab was mit den hinterlassenen Gegenständen geschehen soll.
Frage: In welchen Zustand muss mir der Mieter das Mietobjekt zurückstellen?
Frage: Muss der Mieter die Dübellöcher in den Wänden entfernen?
Antwort: Nein. Dübellöcher in den Wänden sind als gewöhnliche Abnutzungen vom Vermieter zu tolerieren.
Frage: Muss ich eine ockerfarbige Wand hinnehmen oder darf ich hier das Ausmalen fordern?
Antwort: Die Rechtsprechung stuft diese Farbe als verkehrsüblich ein, sodass Sie als Vermieter diese Farbe als gewöhnliche Abnützung hinnehmen müssen.
Achtung: Sollten extreme Wandfarben wie zB. die Wandfarbe Schwarz, verwendet worden sein, dürfen Sie den Mieter auffordern diese zu übermalen bzw. können Sie dies bei der Kautionsabrechnung berücksichtigen.
Frage: War es überhaupt zulässig in der Wohnung zu rauchen?
Antwort: Ein generelles Rauchverbot dürfen Sie nicht aussprechen. Sollte Ihr Mietobjekt dadurch jedoch übermäßig abgenutzt worden sein, wäre es möglich dies im Rahmen der Kautionsabrechnung zu berücksichtigen.
Frage: Muss ich im Zuge der Rückstellung bereits die Kaution aushändigen?
Antwort: Im Anwendungsbereich des Mietrechtsgesetzes (MRG) ist gem. § 16b Abs 2 MRG die Kaution unverzüglich dem Mieter auszuhändigen. Unverzüglich heißt allerdings nicht sofort, sondern sobald Ihnen als Vermieter bewusst ist, dass Sie keine mit der Kaution abzudeckenden Forderungen gegenüber Ihrem Mieter (mehr) haben.
Achtung: Zu empfehlen ist daher, dass Sie bei Schäden umgehend selbst oder durch Einholung von Kostenvoranschlägen eine grobe Schätzung der anfallenden Kosten vornehmen und jenen Betrag, der Ihnen ziemlich sicher nicht gebühren wird, dann gleich auszahlen.
Frage: Darf ich im Vollanwendungsbereich des MRG einen Teilbetrag der Kaution für eine etwaige Nachzahlung aus der Betriebskostenabrechnung einbehalten?
Antwort: Nein. Im Vollanwendungsbereich des MRG gilt das Raumschuldnerprinzip. Dies besagt, dass jener Mieter die Nachzahlung zu leisten hat, der zum Zeitpunkt der Fälligkeit der Betriebskostenabrechnung (übernächster Zinstermin) Hauptmieter ist. Der ausgezogene Mieter ist sohin für die Nachzahlung aus der Betriebskostenabrechnung nicht verantwortlich.
Frage: Darf ich einen Teilbetrag der Kaution für eine etwaige Heizkostennachzahlung einbehalten?
Antwort: Grundsätzlich ist ein Einbehalt der Kaution für noch nicht feststehende Forderungen durch das Gesetz nicht gedeckt.
Hinweis: Denkbar wäre eine Zwischenablesung bei zeitnaher Zwischenabrechnung. Hier könnte ein Kautionseinbehalt gerechtfertigt sein.