Elektronische Post vom Finanzamt
Seit September werden Schriftstücke des Finanzamts an Steuerpflichtige, die über einen eigenen Finanz-Online-Zugang verfügen und die zur Abgabe einer Umsatzsteuerjahreserklärung verpflichtet sind, ausschließlich über Finanz- Online – „Databox“ heißt das elektronische Postkastl – zugestellt. Für diejenigen, die diese Kriterien erfüllen, wurde die bisherige Möglichkeit, auf die elektronische Zustellung zu „verzichten“, abgeschafft.
Bei hinterlegter E-Mail-Adresse erhalten Sie Benachrichtigungen über neue Zustellungen. Da dieses Service aber unverbindlich und fehleranfällig ist, sind Sie dennoch verpflichtet, die Databox regelmäßig abzufra- gen! Wer nie hineinschaut und z.B. einen Bescheid übersieht, muss mit massiven Nachteilen rechnen.
Was ist zu tun, wenn Sie die Voraussetzungen für die elektronische Zustellung erfüllen?