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Elektronische Post vom Finanzamt

Monatszeitschrift Haus & Eigentum, Ausgabe 10/2025, S.05
von
Dr. Stefan Drawetz (Steuerexperte, Leiter der Steuergruppe vom ÖHGB)

Seit September werden Schriftstücke des Finanzamts an Steuerpflichtige, die über einen eigenen Finanz-Online-Zugang verfügen und die zur Abgabe einer Umsatzsteuerjahreserklärung verpflichtet sind, ausschließlich über Finanz- Online – „Databox“ heißt das elektronische Postkastl – zugestellt. Für diejenigen, die diese Kriterien erfüllen, wurde die bisherige Möglichkeit, auf die elektronische Zustellung zu „verzichten“, abgeschafft.

Bei hinterlegter E-Mail-Adresse erhalten Sie Benachrichtigungen über neue Zustellungen. Da dieses Service aber unverbindlich und fehleranfällig ist, sind Sie dennoch verpflichtet, die Databox regelmäßig abzufra- gen! Wer nie hineinschaut und z.B. einen Bescheid übersieht, muss mit massiven Nachteilen rechnen.

Was ist zu tun, wenn Sie die Voraussetzungen für die elektronische Zustellung erfüllen?

Loggen Sie sich sofort in Finanz-Online ein, prüfen und aktualisieren Sie Ihre E-Mail-Adresse und aktivieren Sie die E-Mail-Benachrichtigung.
Loggen Sie sich danach regelmäßig ein und schauen in die Databox.
Wird einem/einer Steuerberater:in eine Zustellvollmacht erteilt erhält er diese elektronische Post. Wenn Sie unsicher sind, nehmen Sie dieses Service in Anspruch.

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