Die Neuregelung der Umsatzsteuerbefreiung für Kleinunternehmer ab 01.01.2025 – Teil 2
Monatszeitschrift Haus & Eigentum, Ausgabe 01/2025, S.11
von
Dr. Stefan Drawetz (Steuerexperte, Leiter der Steuergruppe vom ÖHGB)
Ab 2025 ist die Kleinunternehmerbefreiung in der Europäischen Union auch grenzüberschreitend möglich, womit ein für viele Betroffene großes Problem gelöst wird: Österreicher, die beispielsweise in Deutschland eine Wohnung vermieten, waren bis jetzt in Deutschland zwingend umsatzsteuerpflichtig, selbst wenn sie in Österreich als Kleinunternehmer befreit waren, weil diese Befreiung auf den Heimatstaat beschränkt war. Und umgekehrt.
Neu ist, dass ab dem Jahr 2025 parallel neben der jeweiligen nationalen Grenze – in Österreich EUR 55.000 (s. letzte Ausgabe) – eine EUweite Grenze von EUR 100.000 gilt, die eine Umsatzsteuerbefreiung in allen anderen Mitgliedstaaten der EU ermöglicht. Die Details der Regelung sind kompliziert, die Umsetzung komplex: Damit die Einhaltung der Vorgaben im gesamten Gemeinschaftsgebiet administriert werden kann, benötigt der „internationale Kleinunternehmer“ eine besondere „KU-Identifikationsnummer“ (Endung „EX“), die von seinem Heimat- Finanzamt vergeben wird.
Achtung: Erst wenn diese Nummer erteilt worden ist, kann die Kleinunternehmerbefreiung in anderen Mitgliedstaaten in Anspruch genommen werden.