Die Neuregelung der Umsatzsteuerbefreiung für Kleinunternehmer ab 01.01.2025 – Teil 1
Mit dem Abgabenänderungsgesetz 2024 und dem Progressionsabgeltungsgesetz 2025 wird die Kleinunternehmerbefreiung ab 01.01.2025 neu geregelt:
Die bisher geltende Netto-Kleinunternehmergrenze in Höhe von € 35.000 wird zu einer Brutto-Grenze in Höhe von € 55.000, dh am Bankkonto können künftig bis zu € 55.000 steuerbefreit eingehen. Um die Befreiung in Anspruch nehmen zu dürfen, ist aber auch das Vorjahr relevant: Die Umsatzgrenze darf weder im laufenden noch im vorangegangen Kalenderjahr überschritten worden sein.
Liegen diese Voraussetzungen vor und kommt es im laufenden Jahr doch zu einer geringfügigen Überschreitung um max. 10 % (Geldeingang bis € 60.500), tritt keine Katastrophe ein: Das laufende Jahr bleibt steuerfrei, im Folgejahr kommt es allerdings zwingend zur Steuerpflicht. Erst danach besteht wieder die Chance auf die Inanspruchnahme der Befreiung.
Und ist die Überschreitung höher als 10 %, so tritt zwar schon für das laufende Jahr Steuerpflicht ein, das aber nur für die übersteigenden Umsätze. Die bisherige Problematik der rückwirkenden Steuerpflicht für das ganze laufende Jahr ist damit entschärft.