Die ImmoESt: Ein Steuerfass ohne Boden?
Monatszeitschrift Haus & Eigentum, Ausgabe 07-8/2026, S.21
Autor: Dr. Stefan Drawetz (Steuerexperte, Leiter der Steuergruppe vom ÖHGB)
Der Entwurf des Budgetbegleitgesetzes 2027–2028 liegt vor. Er bestätigt, was wir aus den Medien längst erfahren haben: Österreich braucht Geld!
Neben verschiedenen Streichungen bisheriger Vorteile findet sich im Immobilienbereich eine geplante Steuererhöhung für die Veräußerung von „Altgrundstücken“ des Privatvermögens.
Für diese Grundstücke ermöglicht
das Steuerrecht die pauschale Ermittlung der Steuerbemessungs-
grundlage, die nunmehr erhöht
werden soll. Da der letzte entgeltli-
che Erwerb dieser Immobilien vor
dem 1.4.2002 erfolgt ist, ist diese
pauschale Ermittlung in der Praxis
die einzige relevante Methode zur
Steuerberechnung.
Für „normale“ Altgrundstücke bewirkt die Änderung im Ergebnis eine Erhöhung der Steuer von 4,2 % vom Verkaufspreis auf 6 %, für in Bauland umgewidmete Altgrundstücke von 18 % auf 21 %. Da für Umwidmungen ab 1.1.2025 aber gerade erst der 30 %ige Umwidmungszuschlag eingeführt worden ist, trifft das diese Grundstücke freilich besonders stark.
Die übrigen Steuerpläne adressieren nicht konkret Immobilien und ihre Eigentümer. Das Glas vor diesem Hintergrund als halbleer oder halbvoll zu sehen, bleibt jedem selbst überlassen.