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Die Abgeltung der kalten Progression im Jahr 2025

Monatszeitschrift Haus & Eigentum, Ausgabe 11/2024, S.19

Jahrzehntelang galt, dass ein Einkommen bis EUR 11.000 steuerfrei ist – doch in früheren Jahren war ein Einkommen von EUR 11.000 noch viel mehr wert, als es das heute ist. Werden dieser und andere Steuerwerte nicht jährlich angepasst, führt die Inflation nicht nur zu steigenden Einkommen, sondern auch zu einer übermäßig steigenden Steuerlast.

Mit dem Ende 2023 beschlossenen Progressionsabgeltungsgesetz 2024 wurde die Gewährleistung einer inflationsneutralen Einkommensbesteuerung durch Abschaffung dieser sogenannten „kalten Progression“ angestrebt.

Anfang Oktober hat der Nationalratnunmehr das „Update 2025“ beschlossen. Dies bedeutet für den Steuerzahler Erleichterungen – etwa, dass aus den eingangs erwähnten EUR 11.000 im Jahr 2025 bereits EUR 13.308 geworden sind, oder dass der Grenzsteuersatz von 50 % nicht mehr wie noch 2023 ab einem Einkommen von EUR 90.000 zur Anwendung kommt, sondern erst ab EUR 103.072. Daneben werden eine Reihe weiterer Steuerbeträge angehoben, wie zB das Kilometergeld von 42 Cent auf 50 Cent, Taggelder von EUR 26,40 auf EUR 30 und die Kleinunternehmergrenze im Umsatzsteuerrecht sogar auf EUR 55.000.

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