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Der neue „Umwidmungszuschlag“: höhere Einkommensteuer auf Grundstücksveräußerungen

Monatszeitschrift Haus & Eigentum, Ausgabe 09/2025, S.11
von
Dr. Stefan Drawetz (Steuerexperte, Leiter der Steuergruppe vom ÖHGB)

Mit dem am 30. Juni 2025 kundgemachten Budgetbegleitgesetz 2025 wird die durch Umwidmung in Bauland – nach Meinung der Bundesregierung – eingetretene besondere Wertsteigerung von Grund und Boden mittels 30%igem Zuschlag auf den Veräußerungsgewinn bzw. -überschuss besteuert, was im Ergebnis zu einer Erhöhung der Immobilienertragsteuer führt.

Der Umwidmungszuschlag findet Anwendung auf die Veräußerung von Grundstücken ab dem 1. Juli 2025, sofern diese seit dem 1. Jänner 2025 umgewidmet worden sind. Betroffen sind sowohl betriebliche als auch außerbetriebliche Grundstücke.

Um eine vollkommen überhöhte steuerliche Belastung auszuschließen, wurde eine Deckelung eingezogen: Die Steuerbemessungsgrundlage – also die Summe aus Veräußerungsgewinn und Umwidmungszuschlag – darf nicht höher sein, als der Verkaufspreis. Keine Anwendung findet der Umwidmungszuschlag im Fall eines Veräußerungsverlusts, auf nach der Umwidmung errichtete Gebäude (hier ist der Verkaufspreis entsprechend aufzuteilen) und bei steuerbefreiten Veräußerungen, wie z.B. der Hauptwohnsitzbefreiung.

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