Das Grundbuch: Ein Buch mit sieben Siegeln?
Der Presse- und Informationsdienst des ÖHGB Steiermark ist als Servicestelle im ständigen Dialog mit den Menschen. Seine Aufgabe ist es, über das Wohnrecht aktuell zu informieren und Kontakte herzustellen. Newsletter Anmeldung unter info@hausbesitzer.at
Das Grundbuch ist ein von den Bezirksgerichten geführtes öffentliches Register. Grundstücke und liegenschaftsbezogene Rechte und Pflichten werden hier eingetragen.
Örtlich gliedert sich das Grundbuch in Katastralgemeinden (abgekürzt „KG“) einerseits und Grundbuchseinlagen mit einer Einlagezahl (kurz „EZ“) durch die sie aufgefunden werden können.
Jede Grundbuchseinlage (kurz jedeEZ) gliedert sich in drei Teile – die sogenannten Blätter:
A-Blatt (Gutsbestandsblatt), das sich wieder in zwei Blätter teilt:
- A1-Blatt, in dem alle Grundstücke mit ihrer Grundstücksnummer (GST-NR) angeführt werden, die zur Einlage dazugehören. Die Grenzen dieser Grundstücke können im Kataster des Grundbuchs angesehen werden.
- A2-Blatt, das die mit dem Eigentum an einem Grundstück verbundene Rechte (z.B. Wegerechte oder öffentlich-rechtliche Beschränkungen) enthält.
B-Blatt (Eigentumsblatt):
Hier sind der oder die Eigentümer der Liegenschaft eingetragen. Gibt es mehrere Eigentümer, wird die jeweilige Größe ihres Eigentumsanteils in Form einer Bruchzahl angegeben. Hier findet sich gegebenenfalls auch ein Hinweis auf das Bestehen von Wohnungseigentum und die konkrete Zuteilung einer Wohnung in einem Haus.
C-Blatt (Lastenblatt):
Mit dem Eigentum an einer Liegenschaft verbundene Belastungen (z.B. Pfandrechte, Dienstbarkeiten, Voroder Wiederkaufsrechte) werden hier eingetragen und nummeriert (s og. C-Laufnummer oder C-LNR). Belastungen können sich wiederum auf die ganze Liegenschaft oder auch nur auf bestimmte Eigentumsanteile beziehen. Im letzteren Fall wird durch einen Vermerk, der auf die sogenannte B Laufnummer – das ist die Nummer der Eintragung des Eigentümers im B-Blatt (sog. B-Laufnummer oder B-LNR) – hingewiesen.