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Ausländische Vermieter sind keine Kleinunternehmer!

Monatszeitschrift Haus & Eigentum, Ausgabe 09/2021, S.19
von
Dr. Stefan Drawetz (Steuerexperte, Leiter der Steuergruppe vom ÖHGB)

Der Urlaubssaison entsprechend blicken wir für die aktuelle Ausgabe ins Ausland:

Eine Italienerin erzielte in Österreich mit einer Eigentumswohnung Vermietungseinkünfte und machte für diese die umsatzsteuerliche Kleinunternehmerbefreiung geltend.

Die Anwendbarkeit der Kleinunternehmerbefreiung ist seit Anfang 2017 daran geknüpft, dass ein Unternehmer sein Unternehmen im Inland betreibt. Dabei wird vorrangig auf den sogenannten Sitz der wirtschaftlichen Tätigkeit abgestellt. Das ist jener Ort, von dem aus die zentrale Verwaltung des Unternehmens vorgenommen wird. Der Sitz der wirtschaftlichen Tätigkeit kann somit auch vom Mittelpunkt der Lebensinteressen (mit anderen Worten: vom Wohnsitz) abweichen.

Im gegenständlichen Fall wurden die Vermietungseinkünfte vom Finanzamt als umsatzsteuerpflichtig behandelt, da sich kein Hinweis auf eine Verwaltung der Tätigkeit im Inland finden konnte (etwa das Betreiben eines dafür angemieteten Büros).

Die italienische Vermieterin ergriff daraufhin die ihr zur Verfügung stehenden Rechtsmittel und brachte Ihren Fall bis zum Verwaltungsgerichtshof (VwGH), der jedoch das Vorgehen der Steuerbehörde bestätigte.